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1. Definitionen und Interpretation

1.1-Definitionen

In dieser Vereinbarung gelten die folgenden Definitionen:

  1. Ambassador bezeichnet die Schlüsselperson, die in Punkt 1 von ANHANG 1 genannt wird
  2. Botschafterkommission bezeichnet die vom Unternehmen an den Botschafter zu zahlende Provision für vom Botschafter vermittelte Verkäufe, wie in ANHANG 4 dargelegt.
  3. Anfangsdatum bezeichnet das in Punkt 1 von ANHANG 1 genannte Datum;
  4. Rabattcodes bezeichnet den oder die Rabattcodes, die in Punkt 1 von ANHANG 4 aufgeführt sind.
  5. Endorsement-Dienste bezeichnet die vom Botschafter erbrachten Werbe- und Empfehlungsleistungen, die in Klausel 3(a) genannt und in ANHANG 2 aufgeführt sind;
  6. Geistiges Eigentum bezeichnet sämtliche geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte, die in ANHANG 3 beschrieben sind;
  7. Produkte bezeichnet die vom Botschafter zu indossierenden und in ANHANG 5 beschriebenen Waren, einschließlich neuer Produkte, die von der Gesellschaft gemäß schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien hergestellt werden können;
  8. Werbematerial bezeichnet das vom Botschafter unter Verwendung des geistigen Eigentums erstellte Werbematerial für die Produkte, einschließlich Name, Bild oder Unterschrift des Botschafters, sowie die Fotos und das Videomaterial mit dem Botschafter, die der Botschafter als Ergebnis der Erbringung der Endorsement-Dienste durch den Botschafter erstellt;
  9. Bedingungen bezeichnet den in Klausel 2 und Punkt 3 von ANHANG 1 beschriebenen Zeitraum;
  10. Gebiet bezeichnet die in Punkt 4 von ANHANG 1 beschriebenen geografischen Standorte;

1.2 Interpretation

In dieser Vereinbarung:

  1. Ein Verweis in dieser Vereinbarung auf ein Gesetz oder einen Abschnitt eines Gesetzes umfasst sämtliche Änderungen dieses Gesetzes oder Abschnitts, die anstelle des genannten Gesetzes oder Abschnitts verabschiedet werden und dessen Bestimmungen einbeziehen;
  2. „verbundene juristische Person“ hat die im Corporations Act 2001 (Cth) definierte Bedeutung;
  3. Diese Vereinbarung darf nicht zum Nachteil einer Partei ausgelegt werden, nur weil diese Partei für die Ausarbeitung der Vereinbarung verantwortlich war.
  4. Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung;
  5. Verweise auf eine Person oder Wörter, die eine Person bezeichnen, schließen Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Partnerschaften, Joint Ventures und Vereinigungen ein und schließen die gesetzlichen persönlichen Vertreter, Testamentsvollstrecker, Verwalter, Nachfolger und zulässigen Zessionare dieser Person mit ein;
  6. jede von zwei oder mehreren Parteien eingegangene Verpflichtung bindet diese gesamtschuldnerisch und jede von ihnen einzeln;
  7. Sofern in dieser Vereinbarung ein beliebiges Wort oder eine beliebige Phrase definiert ist, hat jede andere grammatikalische Form dieses Wortes oder dieser Phrase eine entsprechende Bedeutung;
  8. „Umfasst“, „einschließlich“ und ähnliche Ausdrücke sind keine einschränkenden Wörter;
  9. Alle Geldbeträge sind in australischen Dollar angegeben. und.
  10. Verweise auf Vereinbarungen oder andere Dokumente, die dieser Vereinbarung beigefügt sind oder auf die in ihr verwiesen wird, umfassen sämtliche Änderungen daran sowie sämtliche zusätzlichen oder als Ersatz dienenden Dokumente, die von den Parteien dieser Vereinbarung schriftlich genehmigt wurden.

2. Beginn und Dauer

Diese Vereinbarung beginnt mit dem Startdatum und gilt vorbehaltlich etwaiger Rechte zur vorzeitigen Kündigung gemäß Klausel 8 für den in Punkt 3 von ANHANG 1 genannten Zeitraum.

3. Werbung und Promotion von Produkten

  1. Der Botschafter verpflichtet sich:
    1. Bereitstellung der nicht exklusiven Endorsement-Dienste für das Unternehmen im Gebiet für den in Punkt 3 von ANHANG 1 festgelegten Zeitraum, beginnend mit dem in Punkt 1 von ANHANG 1 festgelegten Beginndatum;
    2. angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Produkte in einer Weise zu bewerben, die mit der autorisierten Verwendung der Produkte auf den Social-Media-Konten und der Website des Botschafters vereinbar ist;
  2. Diese Vereinbarung berührt oder beschränkt nicht das Recht des Botschafters, im Gebiet für Waren und Dienstleistungen zu werben, diese zu unterstützen oder zu fördern, die nicht im Wettbewerb mit den Produkten des Unternehmens stehen.

4. Geistiges Eigentum

  1. Der Botschafter erkennt an, dass das gesamte geistige Eigentum ausschließlich dem Unternehmen und seinem eigenen Gebrauch und Nutzen gehört.
  2. Der Botschafter gewährt dem Unternehmen eine nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Werbematerialien auf den Social-Media-Konten und Websites des Unternehmens sowie in anderen Werbematerialien. Diese Klausel gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung.

5. Garantien

Der Botschafter garantiert während der Laufzeit dieser Vereinbarung, dass:

  1. Der Botschafter hat das Recht, den Namen, die Persönlichkeit, das Bild, den Ruf, die Unterschrift und das visuelle Erscheinungsbild des Botschafters in der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Weise zu vermarkten und zu fördern.
  2. es wurde keiner anderen Partei eine ähnliche Lizenz erteilt, um für Produkte oder Dienstleistungen zu werben oder diese zu unterstützen, die mit Produkten im Wettbewerb stehen;
  3. die Ausführung der Vereinbarung oder die Leistung des Botschafters stellt keinen Verstoß gegen eine Vereinbarung dar, an der er beteiligt ist; 
  4. Der Botschafter wird keine illegalen Aktivitäten befürworten oder obszön oder diffamierend sein oder anderweitig die Rechte irgendeiner Art einer Person verletzen;
  5. Der Botschafter wird kein Material kommunizieren oder veröffentlichen, das mit einem positiven Image oder Goodwill in Bezug auf das Unternehmen unvereinbar ist;
  6. Es ist für alle Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verantwortlich, einschließlich der Bereitstellung der Endorsement-Dienste. und.
  7. Der Botschafter wird nichts tun, was den Ruf des Botschafters, des Unternehmens oder des Produkts in der Öffentlichkeit schädigt oder schädigen könnte.

6. Pflichten des Botschafters

  1. Der Botschafter muss dem Unternehmen Kopien aller Werbematerialien so bald wie möglich nach der Erstellung der Werbematerialien zur Verfügung stellen.
  2. Der Botschafter erklärt sich damit einverstanden, dass er während der Laufzeit dieser Vereinbarung oder einer Verlängerung oder Erneuerung seine professionellen Dienste in keinerlei Weise einer Person oder Firma zur Verfügung stellt, deren Zweck, Wirkung oder wahrscheinliche Wirkung darin besteht, Waren oder Dienstleistungen zu bewerben, die im Gebiet mit dem Produkt im Wettbewerb stehen.
  3. Der Botschafter muss alle Informationen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens vertraulich behandeln und sie nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen. Dies gilt insbesondere für Geschäfts- und Marketingpläne, Prognosen, Absprachen und Verträge mit Dritten sowie Kundeninformationen, die dem Botschafter während der Laufzeit dieser Vereinbarung übermittelt werden.
  4. Ungeachtet der Bestimmungen in Klausel 6(b) kann der Botschafter Informationen offenlegen, wenn und soweit:
    1. die Offenlegung durch Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen erzwungen wird;
    2. die Informationen allgemein öffentlich zugänglich sind, es sei denn, dies ist das Ergebnis einer Offenlegung unter Verletzung dieser Vereinbarung; und
    3. Der Botschafter kann nachweisen, dass ihm die Informationen bereits vor der Weitergabe durch das Unternehmen bekannt waren.

7. Verpflichtung des Unternehmens

  1. Das Unternehmen erklärt sich mit Folgendem einverstanden:
    1. stellt dem Botschafter die Produkte zur Verfügung, damit dieser die Endorsement-Dienste erbringen kann;
    2. stellt dem Botschafter Waren zur Verfügung, die dieser bei der Erbringung der Endorsement-Dienste tragen kann;
    3. hat das Ermessen, das Werbematerial auf den Social-Media-Konten und der Website des Unternehmens sowie in den anderen Werbematerialien des Unternehmens zu verwenden;
    4. soll dem Botschafter Unterstützung bieten, damit dieser die Funktionalität der Produkte verstehen und nutzen kann;
    5. hat das Ermessen, den Botschafter mit neuen, vom Unternehmen entwickelten Produkten zu versorgen;
    6. ermöglicht es, mithilfe der Rabattcodes den vom Botschafter geworbenen Kunden, die die Produkte auf der Website des Unternehmens kaufen, einen Rabatt zu gewähren;
    7. zahlt die Botschafterprovision gemäß den in ANHANG 4 genannten Bedingungen.

8. Kündigung

  1. Diese Vereinbarung kann vom Unternehmen unter folgenden Umständen gekündigt werden:
    1. mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von 7 Tagen;
    2. wenn der Botschafter während der Laufzeit aufgrund seines Todes, einer Krankheit oder einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage ist, die im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen zu erbringen;
    3. wenn der Botschafter gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt und dies nicht innerhalb von 7 Tagen nach einer schriftlichen Benachrichtigung durch das Unternehmen behoben wurde, in der die Art des Verstoßes und die zur Behebung des Verstoßes zu ergreifenden Maßnahmen angegeben sind;
    4. wenn der Botschafter verhaftet oder wegen einer Straftat verurteilt wird, die nicht nach vernünftiger Auffassung des Unternehmens die Werbung und Verkaufsförderung des Produkts beeinträchtigt; und
    5. wenn der Botschafter etwas tut, was nach vernünftiger Auffassung des Unternehmens einen Verstoß gegen Klausel 5(d) darstellt oder den Botschafter, das Unternehmen oder das Produkt in der Öffentlichkeit in Verruf bringen wird oder wahrscheinlich bringen wird.
  2. Diese Vereinbarung kann vom Botschafter unter folgenden Umständen gekündigt werden:
    1. wenn das Unternehmen gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt und dies nicht innerhalb von 7 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung des Botschafters unter Angabe der Art des Verstoßes behoben wird;
    2. bei Eintritt eines der folgenden Insolvenzereignisse:
      1. für die Gesellschaft oder einen Teil ihres Vermögens wird ein Konkursverwalter, Insolvenzverwalter und Geschäftsführer, Verwalter, Liquidator oder eine ähnliche Führungskraft ernannt;
      2. das Unternehmen schließt mit einer Gläubigerklasse einen Plan, eine Vereinbarung, einen Vergleich oder eine Einigung ab oder beschließt, einen solchen Plan bzw. eine solche Einigung abzuschließen;
      3. ein Beschluss gefasst oder ein Antrag bei Gericht zur Liquidation, Auflösung oder offiziellen Geschäftsführung oder Verwaltung der Gesellschaft gestellt wird; oder
      4. Alles, was im Wesentlichen eine ähnliche Auswirkung wie die oben genannten Ereignisse hat, geschieht gemäß dem Recht der jeweils anwendbaren Gerichtsbarkeit.
    3. Nach Ablauf oder vorzeitiger Kündigung dieser Vereinbarung stellt Ambassador die Endorsement-Dienste nicht mehr zur Verfügung.

9. Entschädigung

  1. Der Botschafter verpflichtet sich, das Unternehmen sowie dessen leitende Angestellte, Vertreter, Zessionare und Mitarbeiter von jeglicher Haftung für Verletzungen, Schäden oder Ansprüche des Botschafters freizustellen, die sich aus dieser Vereinbarung und der Bereitstellung der empfohlenen Dienste durch den Botschafter ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.  

10 Streitbeilegung

  1. Wenn im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ein Streitfall entsteht, kann eine Partei der anderen Partei eine Mitteilung zukommen lassen, in der der Streitfall näher erläutert wird.
  2. Innerhalb von fünf Werktagen nach der Mitteilung kann jede Partei schriftlich einen Vertreter benennen, der den Streit in ihrem Namen beilegt.
  3. Innerhalb von 7 Werktagen nach der Mitteilung müssen die Parteien eine Beratung abhalten, um den Streit beizulegen oder die Methode zur Beilegung des Streits zu bestimmen. Jede Partei muss sich nach besten Kräften um die Beilegung des Streits bemühen.
  4. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, muss der Streit einem Mediationsverfahren unterzogen werden, wenn er nicht innerhalb von 14 Werktagen nach der Mitteilung beigelegt wird.
  5. Die Parteien müssen innerhalb von 21 Werktagen nach der Mitteilung einen Mediator ernennen. Können sich die Parteien nicht auf einen Mediator einigen, muss dieser vom Präsidenten des Law Institute of Victoria nominiert werden.
  6. Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, ist die Entscheidung des Mediators für die Parteien nicht bindend. Die Rolle des Mediators besteht darin, bei der Aushandlung einer Lösung des Streits behilflich zu sein.
  7. Wenn der Streit nicht innerhalb von 21 Werktagen nach der Ernennung des Mediators beigelegt wird, endet die Mediation.
  8. Das Streitbeilegungsverfahren hat keinen Einfluss auf die Verpflichtungen der Parteien aus dieser Vereinbarung.
  9. Die Kosten des Mediationsverfahrens trägt jede Partei selbst.
  10. Die Kosten des Mediators sowie alle weiteren vom Mediator geforderten Kosten Dritter tragen die Parteien zu gleichen Teilen.
  11. Wenn im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ein Streitfall entsteht, muss jede Partei folgendes vertraulich behandeln:
    1. sämtliche Informationen oder Dokumente, die im Zuge der Streitbeilegung vor der Ernennung des Mediators offengelegt wurden;
    2. sämtliche im Rahmen der Mediation offengelegten Informationen oder Dokumente;
    3. sämtliche Informationen und Dokumente über die Existenz, Durchführung, den Status oder die Ergebnisse der Mediation; und
    4. sämtliche Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit den Bedingungen einer etwaigen Mediationsvereinbarung.
  12. Bis zum Abschluss der Mediation darf keine der Parteien vor Gericht ein Gerichtsverfahren einleiten. Das Recht der Parteien, eine einstweilige Verfügung oder Feststellungsklage zu beantragen, bleibt hiervon unberührt.

11. Hinweise

  1. Alle hierin erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen müssen schriftlich in englischer Sprache erfolgen und die Adresse für die Zustellung von Mitteilungen ist entweder die Postanschrift oder E-Mail-Adresse der Partei, an die die Mitteilungen gemäß dieser Vereinbarung zu richten sind, oder eine Postanschrift oder E-Mail-Adresse, die diese Partei schriftlich als Adresse für die Zustellung von Mitteilungen angegeben hat.
  2. An die Postanschrift des Empfängers gesendete Mitteilungen müssen per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden.
  3. Sofern nicht anders angegeben, gelten Mitteilungen als zugestellt, wenn der Empfänger den Empfang bestätigt hat oder 72 Stunden nach Absenden der Mitteilung (je nachdem, was früher eintritt).
  4. Bei E-Mails gilt der Empfang als vom Empfänger bestätigt, indem er eine Empfangsbestätigung erhält, die vom E-Mail-System des Empfängers nach dem Senden der E-Mail generiert wird, die die Benachrichtigung enthält oder an die die Benachrichtigung angehängt ist. Das Versenden von Benachrichtigungen per E-Mail gilt als ausreichende und wirksame Zustellung, wenn sie an das E-Mail-Konto des Empfängers gesendet werden, unabhängig davon, ob die spezifische elektronische Mitteilung abgerufen oder gelesen wird oder nicht.

12. Abtretungsbeschränkung

  1. Der Botschafter darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens weder alle noch einige der ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zustehenden Rechte abtreten. Das Unternehmen kann diese Zustimmung nach seinem alleinigen Ermessen erteilen oder verweigern.
  2. Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen alle oder einen Teil seiner Rechte aus dieser Vereinbarung abtreten.

13. Weitere Vereinbarungen

Jede Partei muss die entsprechenden Vereinbarungen, Urkunden und Dokumente ausführen und alle Handlungen und Dinge vornehmen oder ausführen lassen, die für die Wirksamkeit dieser Vereinbarung erforderlich sind.

14. Allgemeine Bestimmungen

  1. Keine Partnerschaft oder Agenturbeziehung
    Nichts in dieser Vereinbarung darf als Partnerschaft zwischen den Parteien ausgelegt werden und nichts in dieser Vereinbarung darf eine der Parteien als Vertreter der anderen Partei betrachten. Das verbundene Unternehmen darf sich nicht als solcher ausgeben, sich in irgendeiner Weise verhalten oder Darstellungen machen, die irgendeiner Person den Eindruck vermitteln könnten, dass der Lizenznehmer in irgendeiner Weise der Vertreter des Unternehmens ist.
  2. Elektronische Ausführung
    Die Parteien vereinbaren, dass diese Vereinbarung elektronisch übermittelt und ausgeführt werden kann.
  3. Vertraulichkeit
    Die Parteien bestätigen und verpflichten sich, den Inhalt dieser Vereinbarung und die Verpflichtungen jeder Partei aus dieser Vereinbarung vertraulich zu behandeln und keine Offenlegung diesbezüglich gegenüber anderen Parteien oder Stellen vorzunehmen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
  4. Gesamte Vereinbarung
    Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Mitteilungen, Erklärungen, Anreize, Verpflichtungen, Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand. Diese Vereinbarung kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert werden.
  5. Keine Verzichtserklärung
    Die Nichtausübung oder Verzögerung der Ausübung eines Rechts, einer Vollmacht oder eines Rechtsbehelfs durch eine Partei gilt nicht als Verzicht. Eine einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts, einer Vollmacht oder eines Rechtsbehelfs schließt eine weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts, einer Vollmacht oder eines Rechtsbehelfs nicht aus. Ein Verzicht ist für die Partei, die ihn gewährt, nur gültig oder bindend, wenn er schriftlich erfolgt.
  6. Abbruch
    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, gesetzeswidrig oder nicht durchsetzbar sein, kann sie abgetrennt werden, ohne dass dadurch die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung beeinträchtigt wird.
  7. Zuständigkeit
    Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Victoria. Die Gerichte des Staates Victoria haben die ausschließliche Gerichtsbarkeit über sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen.

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